Wir möchten unser Kind taufen lassen

Jesus sagte zu seinen Jüngern: „Geht zu allen Völkern und macht alle Menschen zu meinen Jüngern; tauft sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, und lehrt sie, alles zu befolgen, was ich euch geboten habe. Seid gewiss, ich bin bei euch alle Tage bis zum Ende der Welt.“
Liebe Eltern,
zur Geburt Ihres Kindes wünschen wir Ihnen von Herzen Gottes Segen und alles Gute.
Mit der Taufe beginnt die Eingliederung in die Kirche, die sich dann in der Erstkommunion und der Firmung, die die Taufe vollendet fortsetzt.
Wer getauft wird, wird hineingenommen in Christi Tod und Auferstehung. So wird er von der Verstrickung in das Böse befreit und in das Leben in der Freiheit der Kinder Gottes gerufen. Ihm wird Anteil am Leben Gottes geschenkt. Schließlich gliedert uns die Taufe ein in die Kirche Gottes, der Gemeinschaft der Glaubenden.
Der Glaube an Gott, der in der Taufe bekennt wird, entfaltet sich sich im christlichen Leben: In Gebet und Gottesdienst, im Leben mit der Kirche, im Gespräch über den Glauben und in der gelebten Nächstenliebe.
Die Kirche tauft Kinder, die ihren Glauben noch nicht selbst bekennen können, auf den Glauben der Eltern und Paten des Kindes, denn die Zuwendung Gottes gilt jedem Einzelnen unabhängig von seinem Alter. Eltern und Paten übernehmen dabei die Verantwortung und Verpflichtung, ihren Kindern den Glauben zu erschließen, sie in die Gemeinschaft der Kirche zu führen und das Gebet in der Familie zu pflegen.
Wir freuen uns mit den Eltern, die ihr Kind zur Taufe anmelden. Als Pfarreiengemeinschaft bemühen wir uns, Familien zu unterstützen ihr Leben aus dem Glauben zu gestalten.
Ihre Seelsorger in der PG St. Georg - Karlstadt
Paten
Das Patenamt ist unabhängig von seiner familiären Bedeutung ein kirchliches Amt. Deshalb sind Taufe, Firmung und Kirchenmitgliedschaft Voraussetzung für die Übernahme des Patenamtes. Darum benötigen wir für den Paten eine aktuelle Taufbescheinigung (nicht älter als sechs Monate) seines Taufpfarramts, dass der Pate selbst katholisch getauft und gefirmt und weiterhin Mitglied der römisch-katholischen Kirche ist. Wenn der Pate im Bereich der Pfarreiengemeinschaft getauft wurde, kann unser Pfarramt die Daten selbst prüfen. Orthodoxe Christen können ebenfalls das Patenamt übernehmen. Sie legen bitte eine vergleichbare Bescheinigung Ihres Pfarrers wie katholische Paten vor.
Ein nichtgefirmter Katholik oder ein evangelischer Christ kann einem katholischen Paten als Taufzeuge beistehen. Von ihm benötigen wir einen Nachweis über den Empfang der Taufe.
Taufort
Die Taufe ist Aufnahme in die sichtbare Kirche, daher wird sie in Kirchen gespendet, in denen eine regelmäßige Sonntagsmesse gefeiert wird. Einfacher gesagt: Getauft wird, wo ein Taufstein steht.
Tauftermine
Da die Taufe ein österliches Sakrament ist, findet die Feier der Taufe am Sonntag, dem wöchentlichen Osterfest statt. Aus diesem Grund wird in der österlichen Bußzeit nicht getauft.
Taufen sind zu folgenden Terminen möglich:
- in der Messe am Sonntag um 10:30 Uhr
- oder nach der Messe am Sonntag um 10:30 Uhr (ca. 11:45 Uhr) in der Kirche, wo die Sonntagsmesse gefeiert wurde
- oder am Taufsonntag in St. Andreas, letzter Sonntag im Monat, 14:30 Uhr.
- oder an einem Sonntag, 14:30 Uhr, in einem anderen Ort* der Pfarreiengemeinschaft (nicht St. Andreas oder Zur Hl. Familie)
* der Ort, der als erstes eine Taufe zu einem der vorgegebenen Termine anmeldet, bestimmt den jeweiligen Ort.